Auf der Grundlage des Hochschulgesetzes NRW und des Landesgleichstellungsgesetzes unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die TU bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Dabei wirkt sie auf die Förderung von Chancengleichheit für Frauen sowie auf den Abbau bestehender struktureller Benachteiligung von Frauen in allen Statusgruppen hin. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschule auch bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming, einer Strategie, mit der alle Entscheidungen in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse zu prüfen sind.
Die Gleichstellungsbeauftragte wird durch die Gleichstellungskommission unterstützt.
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Beraterinnen für die Ressorts Wissenschaft, Studium, Verwaltung/Technik werden von den Frauen der Hochschule gewählt.
Seit März 2010 ist Martina Stackelbeck als Gleichstellungsbeauftragte im Amt. Ihr zur Seite steht derzeit die Beraterin Kameliya Ivanova für das Ressort Studium.
Die Ämter für die Ressorts Wissenschaft sowie Verwaltung/Technik sind derzeit nicht besetzt.