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Ausschreibung für den Aufbau der Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt ist erfolgt

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Personen Silhouetten © Anna Spoka​​/​​AdobeStock
Newsbild - Stellenausschreibung

Vor einem Jahr setzte der Senat der TU Dortmund die „Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt an der TU Dortmund“ in Kraft. Sie beschreibt die Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten in Fällen von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an der TU Dortmund und gibt Verfahrenssicherheit für alle TU-Angehörigen. Damit wurde auch die Einrichtung einer Beratungsstelle beschlossen, für die nun die Stellenausschreibung veröffentlicht ist.

Mit der Richtlinie fördert die TU Dortmund eine proaktive Antidiskriminierung. So heißt es in der Präambel:

Die TU Dortmund versteht sich als geschlechtergerechte, familiengerechte, offene, inklusive und diskriminierungskritische Hochschule, die die Vielfalt ihrer Mitglieder als produktive Ressource begreift. Sie verfolgt das Ziel, Diskriminierung, Benachteiligung, Machtmissbrauch, Belästigung und sexualisierte Gewalt zu unterbinden und strebt ein faires, förderliches und motivierendes Arbeitsklima sowohl für die Beschäftigten als auch für die Studierenden an. (S.1)

Verabschiedet wurde mit dem Senatsbeschluss auch die Einrichtung einer Beratungsstelle für Studierende und Beschäftigte der TU Dortmund zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt. Zu ihren Aufgaben gehören die individuelle Beratung von Betroffenen ebenso wie Aufklärung und Sensibilisierung aller Angehörigen der TU Dortmund durch Informationskampagnen oder Fort- und Weiterbildungsangebote. Zudem soll sie mit den vorhandenen Beratungsstellen kooperieren und ihre Vernetzung zu den Themen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt fördern.

Für den Aufbau der Beratungsstelle beantragte die TU Dortmund eine Förderung aus dem Zukunftsfonds der Hochschulen des Landes NRW. Ende letzten Jahres erhielt sie eine Mittelzusage in Höhe von insgesamt 268.660,- Euro für drei Jahre. Damit ist der Aufbau der Beratungsstelle gesichert.

Anstoß für die Entstehung der „Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt an der TU Dortmund“ gaben der AStA und die zentrale Gleichstellungsbeauftragte. Federführung bei der Entstehung hatten die zentrale Gleichstellungsbeauftragten und die Leiterin der Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt. Am Prozess beteiligt waren das Rektorat, Vertreter*innen der Studierendenschaft, die Hauptdezernentin Personal und Recht, die AG Diversität des Rektors sowie das Justitiariat.

Mit dem Verabschieden der Richtlinie kommt die TU Dortmund auch den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung an Hochschulen nach und greift den Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf.