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Landespolitik

LaKof NRW nimmt Stellung zum Referent(*innen)entwurf für ein neues Hochschulgesetz

Fünf Frauen stehen als Einheit zusammen © Schaper​/​TU Dortmund
Die Sprecherinnen der LaKof sind aktuell (v.l.n.r.): Dr. Ulrike Brands-Proharam Gonzales (RWTH Aachen), Birgit Weustermann (Hochschule Ruhr West), Kirsten Pinkvoss (FernUniversität in Hagen) und Annelene Gäckle (Universität zu Köln).
Fünf Frauen stehen als Einheit zusammen © Schaper​/​TU Dortmund
Die Sprecherinnen der LaKof sind aktuell (v.l.n.r.): Dr. Ulrike Brands-Proharam Gonzales (RWTH Aachen), Birgit Weustermann (Hochschule Ruhr West), Kirsten Pinkvoss (FernUniversität in Hagen) und Annelene Gäckle (Universität zu Köln).

Im Mai diesen Jahres legte NRWs Ministerin für Kultur und Wissenschaft, Isabel Pfeiffer-Poensgen, ihren Referent(*innen)entwurf für eine Novellierung des Hochschulgesetzes (HG) des Landes vor. Der Entwurf stellt die Autonomie der Universitäten und Fachhochschulen in den Mittelpunkt und umzeichnet in vielen Punkten eine Rückkehr zum Hochschulfreiheitsgesetz von 2006. Die Sprecherinnen der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Nordrhein-Westfalen (LaKof NRW) haben nun eine Stellungnahme zum Referent(*innen)entwurf veröffentlicht, in der sie die geplanten Änderungen aus gleichstellungspolitischer Sicht bewerten.

Verankerung der Gleichstellung als Querschnittsthema in der Hochschulpolitik

Die Sprecherinnen der LaKof begrüßen in ihrer Stellungnahme, dass dem Thema Gleichstellung auch im Novellierungs-Entwurf der neuen Landesregierung ein hoher Stellenwert zukommt. Der § 37a zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren, der bei der letzten Überarbeitung des Hochschulgesetzes in 2014 eingeführt wurde und die Rolle der dezentralen und zentralen Gleichstellungsbeauftragten stärkt, bleibt in der vorliegenden Version unberührt.

In Bezug auf die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten lehnen die Sprecherinnen der LaKof NRW jedoch eine Reduzierung derer Beratungsmöglichkeiten mit dem Hochschulrat ab. Der Referent(*innen)entwurf beschränkt den Beratungsturnus auf ein Treffen pro Jahr. Dies sei „insbesondere aufgrund der erweiterten Befugnisse des Hochschulrates fragwürdig, da er über zahlreiche Steuerungsinstrumente entscheidet, die Gleichstellungsaspekte beinhalten.“

(In der TU Dortmund nimmt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte an den Sitzungen des Hochschulrates teil. Sie hat am Rande der Sitzung somit zusätzlich viermal pro Jahr die Gelegenheit, mit dem Hochschulrat zu sprechen.)

Tenure Track

Als positiv bewerten die Sprecherinnen die Einführung einer gesetzlichen Regelung zu Tenure Track-Verfahren. Die dadurch geschaffene größere Planbarkeit von wissenschaftlichen Karrieren „ist insbesondere für Wissenschaftlerinnen ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für die Wissenschaft als Beruf.“ Die LaKof-Sprecherinnen regen daher an, eine entsprechende Regelung für transparente und planbare Karrierewege auch für Fachhochschulen einzuführen.

Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt für Studierende

Im Lichte der andauernden #MeToo-Debatte über sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, empfehlen die LaKof-Sprecherinnen die Novellierung des HG dazu zu nutzen, hier klarere gesetzliche Vorgaben zu schaffen. Sie beziehen sich mit dieser Forderung auch auf die Hochschulrektorenkonferenz, die erst im April eine Empfehlung zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt im Hochschulkontext verabschiedet hatte. Während Mitarbeiter*innen einer Hochschule durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt geschützt sind, gilt dies nicht ebenso eindeutig für Studierende. Die LaKof NRW sowie die Hochschulrektorenkonferenz empfehlen daher, dass auch der Schutz von Studierenden als Aufgabe der Universitäten und Fachhochschulen sichtbar gemacht wird. In anderen Bundesländern wurde dies bereits durch die Aufnahme eines entsprechenden Paragrafen in die jeweiligen Hochschulgesetze erreicht.

Streitthema: Anwesenheitspflicht

Mit der letzten Novellierung des HG NRW in 2014 wurde ein Verbot zur Anwesenheitspflicht gesetzlich verankert. Dieser umstrittene Punkt wird in dem neuen Referent(*innen)entwurf zurückgezogen; Anwesenheitspflichten dürfen demnach wieder eingeführt werden, Lehrende und Lernende an jeder Hochschule sollen gemeinschaftlich darüber entscheiden. Die Sprecherinnen der LaKof merken an, dass dieser Schritt in Hinblick auf das Thema familienfreundliche Hochschulen als problematisch zu bewerten ist. In ihrer Stellungnahme heißt es: „Mit der Streichung des Verbots zur Anwesenheitspflicht entstehen Folgeprobleme insbesondere für Studierende mit Pflege- oder Erziehungsverantwortung.“ Die LaKof-Sprecherinnen befürworten nicht explizit die Beibehaltung des Anwesenheitspflicht-Verbots, fordern aber eine stärkere Rücksichtnahme auf Personen mit Care-Aufgaben.

Studienverlaufsvereinbarungen

Als neues Instrument zur Verbesserung der Studienerfolgschancen und der Verringerung hoher Abbruchquoten, führt der Referent(*innen)entwurf sogenannte „Studienverlaufsvereinbarungen“ ein, die Hochschulen im Rahmen von Fachstudienberatungen mit Studierenden abschließen können, um ein sinnvolles (Weiter-) Studieren zu gewährleisten. Auch in diesem Punkt verweisen die Sprecherinnen der LaKof NRW in ihrer Stellungnahme auf die Stärkung der Familienfreundlichkeit und die Berücksichtigung persönlicher Umstände von Studierenden in der Erstellung von Studienverlaufsplänen: „Eine reine Fachstudienberatung ist hier nicht immer ausreichend oder zielführend.“

Gender Budgeting

Die Gender Budgeting-Methode knüpft die Verteilung finanzieller Mittel an gleichstellungsfördernde Aspekte. Die Sprecherinnen der LaKof empfehlen, den Gender Budgeting-Ansatz in das neue Hochschulgesetz zu implementieren, um die Wirksamkeit von Gleichstellungsinstrumenten zu verstärken. Entsprechend soll beispielsweise die Erfüllung der gesetzlich verankerten Gleichstellungsquote für Professor*innen in der Mittelzuweisung durch das Ministerium sowie in der hochschulinternen Mittelvergabe berücksichtigt werden.