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Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt

Die TU Dortmund versteht sich als geschlechtergerechte, familiengerechte, offene, inklusive und diskriminierungskritische Hochschule, die die Vielfalt ihrer Mitglieder als produktive Ressource begreift. Sie verfolgt das Ziel, Diskriminierung, Benachteiligung, Machtmissbrauch, Belästigung und sexualisierte Gewalt zu unterbinden und strebt ein faires, förderliches und motivierendes Arbeitsklima sowohl für die Beschäftigten als auch für die Studierenden an. Die TU Dortmund legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Sie setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Universitätslebens keine Person aufgrund des Geschlechts, der sozialen oder ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung, Beeinträchtigung oder Erkrankung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung oder der familiären Situation benachteiligt wird. Die TU Dortmund fördert eine proaktive Antidiskriminierung.

Ansprechpersonen an der TU Dortmund

In Fällen von sexualisierter Gewalt im Kontext von Studium, Lehre und Arbeit an der TU Dortmund können Sie sich an folgende Ansprechpersonen wenden:

Die Mitarbeiterinnen der SchuDS sind für alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dortmund ansprechbar.

Weitere Informationen und Kontakt

Der § 13 des AGG gibt den Beschäftigten der Universität das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten aus einem der genannten Gründe benachteiligt fühlen.

Sie sind Beschäftigte*r der TU Dortmund und möchten einen Fall melden, in dem Sie aus Ihrer Sicht in dem o. g. Sinne benachteiligt wurden? Bitte wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der TU Dortmund:

Astrid Moysich-Lengowski

Tel: 0231 755-2122
E-Mail: astrid.moysichtu-dortmundde