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Beste Köpfe für die TU Dortmund

Geschlechtergerechte Berufungsverfahren

Die TU Dortmund sieht es als wichtige Aufgabe an, hochqualifizierte Frauen für die Professuren ihrer Fakultäten zu gewinnen und den Frauenanteil auf Professuren nachhaltig zu steigern.
 

Von zentraler Bedeutung ist hierfür eine geschlechtergerechte Gestaltung von Berufungsverfahren. In allen Phasen des Berufungsverfahrens wird darauf geachtet, dass Bewerber*innen mit vergleichbarer Qualifikation auch gleiche Chancen eingeräumt werden. Die exzellente wissenschaftliche Leistung der Bewerber*innen ist Hauptkriterium für Auswahl und spätere Berufung an die TU Dortmund.

Transparenz für Bewerber*innen und Berufungskommissionen

TU Logo aus Holz im Gras vor dem Audimax © Nikolas Golsch​/​TU Dortmund

Das Berufungsportal der TU Dort­mund ermöglicht Bewerber*innen einen Einblick in die spezifische Berufungspraxis an der TU Dort­mund. Zudem bietet es In­for­ma­ti­onen und Handreichungen für alle, die sich am Berufungsprozess beteiligen.

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Geschlechtergerechte Gestaltung von Berufungsverfahren

Geschlechtergerechtes Verhalten der entscheidenden Akteur*innen in einem Berufungsprozess setzt voraus, dass Bewertungsmuster reflektiert werden. Dabei hilft Wissen über eigene geschlechterstereotype Denkmuster und über geschlechtsspezifisches Verhalten der betrachteten Personen, also der Bewerber*innen (Genderkompetenz).

In Berufungsverfahren können insbesondere zwei Phänomene die Entscheidung über Kandidat*innen geschlechterrelevant beeinflussen: der Gender Bias und die homosoziale Kooptation.

Aufnahme aus Vogelperspektive: Konferenztisch mit Papieren und Menschen, die beraten © Jürgen Huhn​/​TU Dortmund

Ein Bias ist im allgemeinen englischen Sprachgebrauch eine verzerrte Wahrnehmung, eine Voreingenommenheit. Der Gender Bias beschreibt demnach Verzerrungen in der Wahrnehmung oder Voreingenommenheiten gegenüber Frauen oder Männern auf Grund ihres Geschlechts. In Berufungsverfahren kann der Gender Bias einen positiven oder negativen Einfluss auf Leistungsbewertung haben. Wirksame Rollenbilder und Stereotype wirken in Kombination mit dem Geschlecht meist unterbewusst auf ein Urteil ein. Untersuchungen zum Thema Leistungsbewertung und Geschlecht haben zum Beispiel gezeigt, dass identische Lebensläufe von Testpersonen unterschiedlich bewertet wurden abhängig davon, ob sie unter einem männlichen oder weiblichen Namen eingereicht wurden. Signifikant mehr Testpersonen beiden Geschlechts bewerteten die Leistungen der Männer als besser und neigten dazu, trotz identischer Bewerbungsunterlagen, den Mann und nicht die Frau einstellen zu wollen (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württembergs (LaKoG), 2011: Faire Berufungsverfahren - Empfehlungen zur Qualitätssicherung und Chancengleichheit: 18ff).

Ein weiterer geschlechtsspezifisch wirkender Mechanismus ist die sogenannte homosoziale Kooptation. Homosoziale Kooptation bezeichnet die Tendenz, vor allem solche Mitglieder in ein bestehendes Netzwerk aufzunehmen, die als "sozial ähnlich" angesehen werden. Soziale Ähnlichkeit kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein bzw. gesucht werden. Neben Merkmalen wie soziales Milieu, ethnische Zugehörigkeit oder auch wissenschaftliche Community ist Geschlecht ein relevantes Kriterium. Personalentscheidungen werden also durch soziale Ähnlichkeiten beeinflusst; dies setzt keine strategische Entscheidung voraus, zum Beispiel Frauen gezielt auszuschließen. Die strukturelle Dominanz von Männern in Organisationen in Verbindung mit der unbewussten Praxis der homosozialen Kooptation, führt dazu, dass eine männlich dominierte Struktur fortbesteht (Wissenschaftsrat 2007, Empfehlungen zur Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern: 23ff).